Eine Anlagen-Contracting-Klausel in einem Wohnungskaufvertrag, nach der die Wärmeversorgungsanlage des Wohnungseigentumshauses von den Leistungen des Bauträgers nicht umfasst ist, verstößt nach 5 Ob 160/22y = Zak 2023/311, 176 nicht zwingend gegen das Verbot unbilliger Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen (§ 38 Abs 1 WEG) und kann auch dann iSd § 6 Abs 3 KSchG transparent gestaltet sein, wenn eine rechnerische Gegenüberstellung, um welchen Betrag der Käufer das Wohnungseigentumsobjekt aufgrund des Anlagen-Contractings günstiger erhält, fehlt. Die Autorin geht ausführlich auf diese Entscheidung ein. Ihrer Auffassung nach werden dennoch weiterhin hohe Sachlichkeitsanforderungen an Contracting-Klauseln gestellt. Beachte auch Pittl/Prader, Modernes Wohnen - Erwerb einer Eigentumswohnung ohne Heizung oder Anlagencontracting als "Teilfluchtalternative" aus dem BTVG? Zak 2023/477, 269.