ABGB: § 1309
Ob es mit der Aufsichtspflicht vereinbar ist, zwei siebenjährige Kinder gemeinsam auf einem Plastikbob auf einem Rodelhang rodeln zu lassen und sie nur vom Rand des Hanges zu beobachten, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Von Bedeutung sind ua die körperliche Konstitution und Erfahrung der Kinder, die Schnee- und Sichtverhältnisse und die Beschaffenheit des Bobs.