ABGB: § 1295 Abs 1, § 1325
Der immaterielle Schaden eines Kindes aufgrund der Existenz eines behinderten Geschwisterteils, gegen dessen Geburt sich die Mutter ohne den Fehler des Arztes bei der Pränataldiagnostik entschieden hätte, ist nicht vom Schutzzweck des zwischen der Mutter und dem Arzt geschlossenen Behandlungsvertrags umfasst.