ABGB: § 863, § 1104, § 1105, § 1416, § 1431
MRG: § 15
Die vorbehaltlose Zahlung des vollen Mietzinses trotz eines Zinsminderungsrechts schließt die Rückforderung nach § 1431 ABGB nur dann aus, wenn sie nach den Regeln des § 863 ABGB als schlüssiger Verzicht auf die Zinsminderung zu verstehen ist.