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Mäßigung der Maklerprovision wegen Verschweigen von Rechtsmängeln

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/488Zak 2023, 275 Heft 14 v. 4.9.2023

MaklerG: § 3 Abs 4

In welchem Ausmaß sich der Provisionsanspruch des Maklers gem § 3 Abs 4 MaklerG wegen Verletzung wesentlicher Pflichten mindert, richtet sich ausschließlich nach der Schwere des Pflichtverstoßes.

Mäßigung der Maklerprovision um ca 25 %: Der Immobilienmakler informierte den Wohnungskäufer nicht über die fehlende Baubewilligung für die Pergola einer anderen Wohnung des Wohnungseigentumshauses, obwohl er davon Kenntnis hatte; in der Folge schritt die Baubehörde gegen alle Wohnungseigentümer ein (Zurückweisung der Revision).

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