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Eintritt der Fälligkeit trotz umsatzsteuerrechtlicher Fehler

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/451Zak 2023, 255 Heft 13 v. 14.8.2023

ABGB: § 904, § 914, § 1047, § 1061

MRG: § 15 Abs 3

Dass die Umsatzsteuer in der Rechnung über einen Bruttobetrag nicht gesondert ausgewiesen ist oder im UStG vorgeschriebene Angaben fehlen, hindert den Eintritt der Fälligkeit nicht. Dies gilt auch bei Mietzinsforderungen (Mietzins und Betriebskosten).

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