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Unvereinbarkeit der vereinbarten Nutzung mit der Flächenwidmung als Rechtsmangel

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/452Zak 2023, 255 Heft 13 v. 14.8.2023

ABGB: § 922 Abs 1

Wenn die erworbene Immobilie aufgrund der Flächenwidmung nicht zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Zweck genutzt werden darf, liegt ein Rechtsmangel vor. Ob die Behörde die widmungswidrige Nutzung bereits mit Bescheid untersagt hat oder noch nicht eingeschritten ist, macht keinen Unterschied.

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