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Abgasskandal - Beweislastverteilung bei der Gewährleistung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/453Zak 2023, 255 Heft 13 v. 14.8.2023

ABGB: § 877, § 922, § 932 Abs 4

ZPO: § 266

Im Gewährleistungsrecht liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels beim Übernehmer. Dass der Mangel durch Verbesserung beseitigt wurde, hat der Übergeber zu beweisen. Für das Auftreten neuer Mängel durch die Verbesserung ist wiederum der Übernehmer beweispflichtig.

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