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Kein Notweg über eingezäunten Hausgarten

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/449Zak 2023, 254 Heft 13 v. 14.8.2023

NWG: § 4 Abs 3

§ 4 Abs 3 NWG schließt die Einräumung eines Notwegs an eingefriedeten Gärten von Wohnhäusern aus. Der Gesetzeszweck liegt in der Wahrung des Hausfriedens und der Privatsphäre. An die geschützte Fläche ist kein kleinlicher Maßstab anzulegen. Auf die Größe des Gartens kommt es nicht an.

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