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Aufsehereigenschaft bei Beförderung eines Arbeitskollegen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/423Zak 2023, 239 Heft 12 v. 24.7.2023

ASVG: § 333 Abs 4

Wer einen oder mehrere Arbeitskollegen nicht aus Gefälligkeit, sondern aufgrund eines Dienstauftrags des Arbeitgebers mit einem Fahrzeug zur Arbeitsstelle befördert, ist bei der Beförderung als Aufseher im Betrieb iSd § 333 Abs 4 ASVG zu qualifizieren und kann sich daher auf das Dienstgeberhaftungsprivileg berufen.

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