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Haftung für zugesicherte Eigenschaften trotz generellen Gewährleistungsausschlusses

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/418Zak 2023, 237 Heft 12 v. 24.7.2023

ABGB: § 872, § 914, § 929

Nach stRsp ist ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss im Zweifel restriktiv auszulegen. Ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf arglistig verschwiegene Mängel und auf das Fehlen von ausdrücklich oder schlüssig zugesicherten Eigenschaften. Dies gilt auch beim Verkauf von einem Privaten an einen Händler.

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