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Qualifiziertes Nachrangdarlehen - Auslegung, Klauselkontrolle und Transparenzgebot

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/417Zak 2023, 237 Heft 12 v. 24.7.2023

ABGB: § 864a, § 879 Abs 3, § 914

KSchG: § 6 Abs 3

Die Nachrangklausel eines qualifizierten Nachrangdarlehens unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB, weil sie zur Regelung der Hauptleistungspflichten zählt.

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