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Abgasskandal - Wandlung nach Software-Update

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/419Zak 2023, 238 Heft 12 v. 24.7.2023

ABGB: § 877, § 922, § 932 Abs 4, § 1000

Eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem des gekauften Kfz ist ein nicht geringfügiger Sachmangel. Wenn der Verkäufer zur Behebung ein Software-Update des Herstellers eingespielt hat, das erneut zu einer unzulässigen Abschalteinrichtung führt, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen Misslingens der Verbesserung wandeln.

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