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Formungültigkeit der letztwilligen Verfügung wegen Unterfertigung auf separatem Blatt

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/413Zak 2023, 236 Heft 12 v. 24.7.2023

ABGB: § 579 Abs 1, § 601

Eine fremdhändige letztwillige Verfügung ist formungültig, wenn sich der Verfügungstext und die Unterschriften des Erblassers bzw der Testamentszeugen auf verschiedenen Blättern befinden, die nicht durch äußere oder innere Urkundeneinheit miteinander verbunden sind. Dies gilt sowohl vor wie seit dem ErbRÄG 2015.

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