ABGB: § 231 Abs 4
Eine Entlastungsvereinbarung iSd § 231 Abs 4 ABGB, welche die Eltern ohne Beteiligung des minderjährigen Kindes im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung getroffen haben, ist für das Kind unverbindlich und hindert es nicht daran, einen Unterhaltsantrag gegen den entlasteten Elternteil zu stellen. Ob die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Entlastungsvereinbarung etwas ändern würde, bleibt offen.