ABGB: § 231
StBHG: § 18
Die Behindertenhilfe, die das volljährige unterhaltsberechtigte Kind gem § 18 Stmk BehindertenG (StBHG) in Form einer Wohnmöglichkeit in einer Wohneinrichtung erhält, ist bei der Unterhaltsbemessung mit dem angemessenen Wert als Eigeneinkommen zu berücksichtigen. Nicht unterhaltsmindernd wirkt sich bei teilzeitbetreutem Wohnen die Verpflegung in der Wohneinrichtung aus, weil diese vom Bewohner über den Lebensunterhalt selbst finanziert werden muss.