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Erfüllungsgehilfenhaftung für "Tippgeber"?

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/351Zak 2023, 199 Heft 10 v. 19.6.2023

ABGB: § 914, § 1311

Bei einem "Tippgebergeschäft" beschränkt sich die Rolle des Tippgebers darauf, dem Auftraggeber gegen Provision Kontaktdaten potentieller Kunden zu übermitteln, dh potentielle Vertragspartner zusammenzuführen, ohne auf den weiteren Verlauf Einfluss zu nehmen. Eine darüber hinausgehende Vermittlungsleistung gehört ebenso wenig zum Aufgabenbereich des Tippgebers wie die Beratung des potentiellen Kunden.

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