ABGB: § 1304, § 1311
StVO: § 23 Abs 5
Gem § 23 Abs 5 StVO muss der Lenker das Fahrzeug vor dem Verlassen so sichern, dass es nicht abrollen kann. Die Ansicht, dass mit Abrollen nur die Einwirkung der Schwerkraft auf einer schiefen Abstellfläche gemeint ist und das Abstellen eines Fahrzeugs auf einer ebenen Fläche ohne Anziehen der Handbremse und Einlegen des Gangs nicht gegen § 23 Abs 5 StVO verstößt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).