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Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags in der Insolvenz der gemeinnützigen Bauvereinigung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/348Zak 2023, 198 Heft 10 v. 19.6.2023

WGG: § 17 Abs 1

IO: § 46

Seit 1. 1. 2016 (WGG-Novelle 2016, BGBl I 2015/157) entsteht der Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags nach § 17 Abs 1 WGG erst mit der Auflösung des Miet- bzw Nutzungsverhältnisses; dies gilt nach dem Übergangsrecht auch in Miet- bzw Nutzungsverhältnissen, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden.

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