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Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft durch Dominator

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/347Zak 2023, 198 Heft 10 v. 19.6.2023

WEG: § 24, § 30 Abs 2, § 31

Die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft kann auch aus einem Willensakt des dominierenden Mehrheitseigentümers bestehen. Erfolgt eine fristauslösende Bekanntmachung, kann diese Willensbildung von einem Minderheitseigentümer nach Beschlussrecht angefochten werden. Ansonsten kann ein Minderheitseigentümer dagegen nur mit einem Antrag nach § 30 Abs 2 WEG vorgehen.

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