Gesellschaftsrechtliche Beschlussmängelstreitigkeiten im Kontext der Schiedsgerichtsbarkeit eröffnen fordernde Fragestellungen an der Schnittstelle zum Verfahrensrecht.1 Insb gilt es sicherzustellen, dass sowohl Gesellschaft als auch Gesellschafter vom Schiedsspruch gebunden sind und verhindert wird, dass über denselben Streitpunkt Rechtsstreitigkeiten unter verschiedenen Parteien mit divergierenden Ausgängen ausgetragen werden.2 Im Personengesellschaftsrecht stellen sich bereits bekannte Rechtsfragen unter verschärften Bedingungen, weil Gesellschaftsverträge für schiedsgerichtlich auszutragende Beschlussmängelstreitigkeiten immer öfter Anleihe an kapitalgesellschaftsrechtlichen Anfechtungsmodalitäten nehmen.3