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Neue Fahrgastrechte-Verordnung Eisenbahnverkehr

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/333Zak 2023, 183 Heft 10 v. 19.6.2023

Mit 7. 6. 2023 hat die neue Fahrgastrechte-VO Eisenbahnverkehr 2021/782 die bisher in Geltung stehende VO 1371/2007 ersetzt. Neu ist insb, dass Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen und Zugausfällen, die durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter verursacht wurden, keine Entschädigung leisten müssen.

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