Mit 7. 6. 2023 hat die neue Fahrgastrechte-VO Eisenbahnverkehr 2021/782 die bisher in Geltung stehende VO 1371/2007 ersetzt. Neu ist insb, dass Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen und Zugausfällen, die durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter verursacht wurden, keine Entschädigung leisten müssen.