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Tierhalterhaftung des Transporteurs für einen Unfall während des Beladens?

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/247Zak 2022, 137 Heft 7 v. 6.5.2022

ABGB: § 1320 Abs 1

Für die Haftung des Tierhalters nach § 1320 ABGB genügt ein objektiver Sorgfaltsverstoß. Den Tierhalter trifft die Beweislast, dass er sich bei der Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tiers nicht objektiv sorgfaltswidrig verhalten hat.

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