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Schadenersatz für Angehörigenpflege - Bruttolohnkosten inkl Dienstgeberbeiträge und Nachtzuschlag

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/248Zak 2022, 137 Heft 7 v. 6.5.2022

ABGB: § 1325

Die Höhe des Schadenersatzanspruchs für die aufgrund der Körperverletzung notwendige Pflege durch einen Angehörigen richtet sich nach stRsp nach den fiktiven Bruttolohnkosten des ansonsten erforderlichen professionellen Pflegepersonals. Dazu zählen auch die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

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