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Erwerberhaftung - Kriterien für eine Unternehmensübernahme

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/239Zak 2022, 134 Heft 7 v. 6.5.2022

ABGB: § 1409

UGB: § 38

Für eine Unternehmensübernahme, die zur Haftung des Erwerbers nach § 38 UGB oder § 1409 ABGB führen kann, reicht die Übertragung des Unternehmenskerns aus. Eine Übernahme liegt zB vor, wenn das Betriebsbüro samt Ausstattung, Warenlager, Betriebsmittel und good will sowie der Kundenstock übertragen werden.

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