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Widerruf einer gemischten Schenkung wegen groben Undanks

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/238Zak 2022, 134 Heft 7 v. 6.5.2022

ABGB: § 471, § 948, § 949

Auch eine gemischte Schenkung kann gem § 948 ABGB wegen groben Undanks widerrufen werden. Wenn der entgeltliche und der unentgeltliche Teil nicht trennbar sind, erfasst der Widerruf das gesamte Schenkungsobjekt.

Der Schenkungswiderruf setzt eine strafbare Handlung iSd § 948 ABGB voraus, die das Merkmal des groben Undanks erfüllt. Bei dieser Beurteilung ist das Gesamtverhalten des Geschenknehmers zu berücksichtigen.

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