vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gewährleistung für störungsanfällige Konstruktion?

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/237Zak 2022, 134 Heft 7 v. 6.5.2022

ABGB: § 922, § 924

Die Gewährleistung ist auf Mängel beschränkt, die im Übergabezeitpunkt zumindest latent vorhanden waren.

Die Konstruktionsschwäche eines Automotors löst nur dann eine gewährleistungsrechtliche Haftung des Verkäufers (hier: Gebrauchtwagenhändler) aus, wenn sie bei nahezu sämtlichen Motoren desselben Typs mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor Ablauf der durchschnittlichen Lebensdauer des betroffenen Teils den aufgetretenen Schaden herbeiführt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte