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Einstweiliger Erwachsenenvertreter und Rechtsbeistand für Abwesenden

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/195Zak 2022, 115 Heft 6 v. 15.4.2022

ABGB: § 271, § 277, § 1034

AußStrG: § 119, § 120, § 122

Die Abwesenheitskuratel ist subsidiär zu anderen Formen der gesetzlichen Vertretung iSd § 1034 ABGB, insb auch zur Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht.

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