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Belastungsgrenze - kein Abschlag wegen Kinderbetreuungsgeld des Partners

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/194Zak 2022, 115 Heft 6 v. 15.4.2022

ABGB: § 231

Die Belastungsgrenze des unterhaltspflichtigen Elternteils darf grundsätzlich nicht unterhalb des Grundbetrags des Unterhaltsexistenzminimums (2022: 902 € pro Monat) angesetzt werden.

Wenn der Unterhaltspflichtige geringere Lebenshaltungskosten hat, weil er mit einem Partner zusammenlebt, der über eigene Einkünfte verfügt, kommt ausnahmsweise eine Unterschreitung des Unterhaltsexistenzminimums (Abschlag von bis zu 25 %) in Betracht.

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