Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden anhängige Rechtsstreitigkeiten des Schuldners gem § 7 Abs 1 IO unterbrochen. In der Rs 6 R 43/21x gelangte das OLG Graz zur Auffassung, dass ein während der insolvenzbedingten Unterbrechung gestellter Verfahrenshilfeantrag (hier: des Insolvenzverwalters) unzulässig ist. Verfahrenshilfe könne erst nach Fortsetzung des Rechtsstreits bzw gleichzeitig mit dem Fortsetzungsantrag beantragt werden.