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Kein Recht auf elektronische Zustellung durch Gerichte

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/39Zak 2022, 23 Heft 2 v. 4.2.2022

Das in § 1a E-GovG vorgesehene Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden besteht nach Auffassung des OLG Wien (3 R 85/21y) im Bereich der ordentlichen Gerichte nicht uneingeschränkt. § 89a Abs 2 GOG berechtige die Gerichte weiterhin zur Zustellung per Post an Personen, die an der elektronischen Zustellung teilnehmen. Ein Zustellmangel werde dadurch nicht begründet.

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