vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine konkludente Einschränkung der allgemeinen Geschäftsraumwidmung durch spezifische Nutzung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/744Zak 2022, 397 Heft 20 v. 12.12.2022

WEG: § 16 Abs 2

ABGB: § 863

Die Änderung der Geschäftstätigkeit in einem unspezifisch als Geschäftsraum gewidmeten Wohnungseigentumsobjekt ist nur dann gem § 16 Abs 2 WEG als Widmungsänderung genehmigungspflichtig, wenn die Grenze der Verkehrsüblichkeit überschritten wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte