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Einzäunung des Gartens mit Staketenzaun nicht genehmigungsfähig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/745Zak 2022, 397 Heft 20 v. 12.12.2022

WEG: § 16 Abs 2 Z 1

Gem § 16 Abs 2 Z 1 WEG ist die gerichtliche Genehmigung einer Änderung des Wohnungseigentumsobjekts ua dann ausgeschlossen, wenn damit eine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses verbunden ist. Eine solche Beeinträchtigung kann auch dann vorliegen, wenn die Änderung nur von anderen Wohnungseigentumsobjekten, nicht aber von der Straße aus sichtbar ist.

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