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Kenntnis des Wohnrechts führt zu keiner Bindung des Liegenschaftserwerbers

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/736Zak 2022, 395 Heft 20 v. 12.12.2022

ABGB: § 521, § 1405

Der Einzelrechtsnachfolger im Liegenschaftseigentum ist an ein obligatorisches Wohnrecht nur dann gebunden, wenn er es im Weg der Vertragsübernahme übernommen hat. Die Kenntnis des Rechts im Zeitpunkt des Erwerbs hat keine Bindung zur Folge.

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