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Ersatz der von der Sozialversicherung nur zum Teil gedeckten Flugrettungskosten

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/707Zak 2022, 379 Heft 19 v. 1.12.2022

ABGB: § 1325

ASVG: § 332 Abs 1

Krankentransportkosten, zu denen auch Flugrettungskosten zählen, sind Heilungskosten iSd § 1325 ABGB. Gegenüber dem Schädiger ersatzberechtigt ist jene Person, die diese Kosten getragen hat (und nicht unbedingt der Verletzte).

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