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Letztwillige Verfügung zugunsten des Lebensgefährten - Ende der Lebensgemeinschaft

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/699Zak 2022, 376 Heft 19 v. 1.12.2022

ABGB: § 725 Abs 1

Gem § 725 Abs 1 S 1 ABGB gilt eine letztwillige Verfügung zugunsten des Lebensgefährten mit Beendigung der Lebensgemeinschaft als aufgehoben, wenn der Erblasser letztwillig nichts Gegenteiliges angeordnet hat.

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