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Keine Sprungeintragung aufgrund Einantwortungsbeschluss ohne Liegenschaftsangabe

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/698Zak 2022, 376 Heft 19 v. 1.12.2022

GBG: § 22, § 94 Abs 1

AußStrG: § 178 Abs 2 Z 2, § 181

Anders als der Eigentumserwerb durch den Erben ist der Erwerb von Liegenschaftseigentum aufgrund eines Pflichtteilsübereinkommens nicht vom Eintragungsgrundsatz ausgenommen.

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