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Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter - Bindung an Schiedsvereinbarung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/323Zak 2021, 179 Heft 9 v. 11.6.2021

ZPO: § 581

ABGB: § 1295 Abs 1

Eine Schiedsklausel, die in einem Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter enthalten ist, bindet auch den Dritten, der gestützt auf diesen Vertrag Schadenersatzansprüche geltend machen will.

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