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Verbindlichkeit von ungültigen Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/322Zak 2021, 178 Heft 9 v. 11.6.2021

ABGB: § 1311, § 1325

StVO: § 9 Abs 1

Auch wenn Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen nicht durch eine Verordnung gedeckt sind, sind sie aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer verbindlich.

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