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Haftungsübernahme als Bürgschaft oder Schuldbeitritt?

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/312Zak 2021, 175 Heft 9 v. 11.6.2021

ABGB: § 914, § 915, § 1346, § 1406

Ob eine Haftungsübernahme als Bürgschaft oder als Schuldbeitritt zu qualifizieren ist, ist nach den Auslegungsregeln der §§ 914 und 915 ABGB unter Bedachtnahme auf Sinn und Zweck des Geschäfts sowie auf die redliche Verkehrsübung zu prüfen.

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