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Auskunftspflicht der Bank über vom Erblasser eröffnetes Kleinbetragssparbuch

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/306Zak 2021, 173 Heft 9 v. 11.6.2021

AußStrG: § 166

BWG: § 38 Abs 2 Z 3

Die Auskunftsrechte des Gerichtskommissärs und des Verlassenschaftsgerichts gegenüber der Bank über Konten und Spareinlagen beruhen auf den gesetzlich geregelten Aufgaben und der in § 38 Abs 2 Z 3 BWG vorgesehenen Ausnahme vom Bankgeheimnis. Die Auskunftspflicht der Bank umfasst die Kontonummer und den Kontosaldo sowie alle weiteren Angaben, die zur Klärung der Verlassenschaftszugehörigkeit erforderlich sind.

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