ABGB: § 1487a, § 1497
AußStrG: § 161
Ein Erbrechtsverfahren, in dem ein Pflichtteilsberechtigter erfolglos ein Erbrecht durchzusetzen versucht, hemmt den Ablauf der Verjährungsfrist für seinen Pflichtteilsanspruch.
ABGB: § 1487a, § 1497
AußStrG: § 161
Ein Erbrechtsverfahren, in dem ein Pflichtteilsberechtigter erfolglos ein Erbrecht durchzusetzen versucht, hemmt den Ablauf der Verjährungsfrist für seinen Pflichtteilsanspruch.