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Fremdhändige letztwillige Verfügung auf mehreren Blättern

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/303Zak 2021, 172 Heft 9 v. 11.6.2021

ABGB: § 579 Abs 1, § 601

Eine fremdhändige letztwillige Verfügung ist formungültig, wenn sich die Unterschriften der Testamentszeugen auf einem anderen Blatt befinden als der Verfügungstext mit der Unterschrift des Erblassers und die Blätter nicht durch äußere Urkundeneinheit oder einen inhaltlichen Zusammenhang miteinander verbunden sind.

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