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Entstehung mehrerer Dienstbarkeiten durch Liegenschaftsteilung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/301Zak 2021, 171 Heft 9 v. 11.6.2021

ABGB: § 480, § 492, § 844

Mangels abweichender Vereinbarung besteht eine Grunddienstbarkeit (hier: Wegerecht) gem § 844 S 4 ABGB nach Teilung der herrschenden Liegenschaft zugunsten aller Teilstücke fort. Dies bedeutet, dass durch die Teilung mehrere selbstständige Dienstbarkeiten zugunsten der Teilstücke entstehen.

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