UbG: § 34a
Aus § 34a UbG folgt eine umfassende Kompetenz des Unterbringungsgerichts zur Prüfung von Rechtseingriffen während der Unterbringung, die auch nicht unterbringungsspezifische Maßnahmen bzw Eingriffe in nicht im UbG geregelte Rechte umfasst. Materieller Prüfungsmaßstab ist in diesem Fall die Norm, die das betroffene Recht regelt bzw auf die der Rechtseingriff gestützt wird.