vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Haftung des Erwachsenenvertreters gegenüber Dritten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/299Zak 2021, 171 Heft 9 v. 11.6.2021

ABGB: § 249, § 1311

Die Verhaltenspflichten des Erwachsenenvertreters bzw Sachwalters bezwecken ausschließlich den Schutz des Betroffenen vor Rechtsnachteilen. Eine Haftung des Erwachsenenvertreters für Vermögensnachteile Dritter kommt mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs nicht in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte