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Harte Landung kein Unfall iSd Montrealer Übereinkommens

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/291Zak 2021, 163 Heft 9 v. 11.6.2021

Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-70/20 , Altenrhein Luftfahrt, handelt es sich bei einer harten Landung, die zu einer Verletzung eines Fluggastes (hier: Bandscheibenvorfall) führt, nicht um einen Unfall iSd Art 17 Abs 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ), wenn sie noch im normalen Betriebsbereich des Flugzeugs lag. Das Vorabentscheidungsersuchen stammt vom OGH (2 Ob 138/19m = Zak 2020/104, 63). Zum Unfallbegriff des MÜ siehe auch EuGH C-532/18 , Niki Luftfahrt = Zak 2020/4, 4.

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