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Beschränkte Rechtsmittellegitimation des einstweiligen Erwachsenenvertreters

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/267Zak 2021, 154 Heft 8 v. 19.5.2021

AußStrG: § 2 Abs 1 Z 3, § 120

Rechtsmittellegitimation im eigenen Namen kommt dem einstweiligen Erwachsenenvertreter im Bestellungs- oder Erweiterungsverfahren nur insoweit zu, als ein Beschluss in seine eigene Rechtssphäre eingreift.

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