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Ersitzung eines Wegerechts durch eine Straßeninteressentschaft

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/268Zak 2021, 154 Heft 8 v. 19.5.2021

ABGB: § 26, § 480, § 492, § 1453

Tir StraßenG: § 20

Eine Straßeninteressentschaft iSd § 20 Tir StraßenG ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Rechtsfähigkeit.

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