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Zum Ausmaß des Mitverschuldens bei Anlegerschäden

ThemaHannah Groman, LL.B. (WU)/Nora Panholzer, LL.B. (WU)Zak 2021/258Zak 2021, 144 Heft 8 v. 19.5.2021

Sofern einem Anleger ein Sorgfaltsverstoß, wie bspw das Nicht-Lesen von Risikohinweisen, vorzuwerfen ist, wird bei facheinschlägigen Vorkenntnissen sowie Expertise am Kapitalmarkt tendenziell ein (erhöhtes) Mitverschulden angenommen. Die Rsp bezüglich des konkreten Ausmaßes der Schadensteilung ist im Einzelfall jedoch überaus kasuistisch. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die neuere Judikatur.

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